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   BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82   

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https://dejure.org/1984,7753
BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82 (https://dejure.org/1984,7753)
BVerwG, Entscheidung vom 22.02.1984 - 5 B 73.82 (https://dejure.org/1984,7753)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Februar 1984 - 5 B 73.82 (https://dejure.org/1984,7753)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 09.04.1981 - 8 B 44.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung von Revisionszulassungsgründen -

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82
    Ist ein Urteil auf mehrere Begründungen gestützt, so darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (Beschluß vom 9. April 1981 - BVerwG 8 B 44.81 - m.w.N.).
  • BVerwG, 14.12.1978 - 5 C 16.76

    Flurbereinigungsgericht - Wertgleiche Abfindung - Prüfungsauftrag - Erweiterte

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82
    Das Oberverwaltungsgericht ist nicht von dem von der Klägerin angeführten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Dezember 1978 - BVerwG 5 C 16.76 - (BVerwGE 57, 192 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 16/76]) abgewichen.
  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82
    Besteht Streit darüber, ob ein Beteiligter nach § 44 FlurbG wertgleich abgefunden ist, so hat das Gericht grundsätzlich über die Recht- und Zweckmäßigkeit der Gesamtabfindung - nicht der Zuteilung einzelner Flächen - zu entscheiden (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG 1 C 231.58 - <RdL 1961, 240, 241>).
  • BVerwG, 12.07.1962 - I C 89.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82
    Damit dies sachgerecht und im Einklang mit dem das flurbereinigungsgerichtliche Verfahren beherrschenden Beschleunigungsgedanken (dazu siehe BVerwG, Urteil vom 12. Juli 1962 - BVerwG 1 C 89.61 - <RdL 1962, 328> m.w.N.) geschehen kann, sind dem Flurbereinigungsgericht durch die §§ 144 und 146 Nr. 2 FlurbG erweiterte Prüfungs- und Entscheidungsbefugnisse verliehen.
  • BVerwG, 27.06.1961 - I C 112.59

    Änderung der mit Klage angefochtenen Abfindung zum Nachteil des Klägers i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82
    Dies bedeutet einmal und vor allem - die Einschränkung "lediglich" in dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1961 - BVerwG 1 C 112.59 - (RdL 1961, 273) erklärt sich allein aus dem Zusammenhang mit der dort entschiedenen Frage, ob die mit Klage angefochtene Abfindung zum Nachteil des Klägers geändert werden kann -, daß das Gericht entscheiden kann, ohne an die Fassung der Klageanträge gebunden zu sein.
  • BVerwG, 15.10.1974 - V C 30.74

    Weiterführung eines öffentlichen Weges über ein Hofgrundstück - Belastung eines

    Auszug aus BVerwG, 22.02.1984 - 5 B 73.82
    Er soll dem Flurbereinigungsgericht - innerhalb des durch Klagegegenstand und Sachbegehren begrenzten Gestaltungsrahmens (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 1974 - BVerwG 5 C 30.74 - <RdL 1975, 43, 45>) - zu dem für die Wahrnehmung dieser Befugnisse erforderlichen verfahrensmäßigen Handlungsspielraum verhelfen.
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